31. August 2020

SCHMOLZ + BICKENBACH lädt Aktionäre zu einer ausserordentlichen Generalversammlung

 

  • Kapitalherabsetzung durch Reduktion des Nennwerts
  • Änderung des Namens in Swiss Steel Group AG

Luzern, 31. August 2020 - SCHMOLZ + BICKENBACH AG, ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Speziallangstahl, hat heute seine Aktionäre zu einer ausserordentlichen Generalversammlung eingeladen. Die Einladung wurde mit der Information veröffentlicht, dass das Unternehmen angesichts der aktuellen Situation bezüglich des Coronavirus alle Aktionäre auffordert, nicht persönlich an der Generalversammlung teilzunehmen, sondern ihre Aktien gemäss COVID 19 Verordnung 3 durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.

 

Am 31. August 2020 gab das Unternehmen bekannt, dass es verschiedene Optionen prüft, um dem Unternehmen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck beabsichtigt das Unternehmen, rechtzeitig die notwendige Flexibilität zu schaffen, um eine Finanzierungstransaktion schnell zum angemessenen Wert und Zeitpunkt abschliessen zu können.

 

Der aktuelle Nennwert pro Aktie beträgt 0.30 CHF, während die Aktien derzeit an der Börse zu einem wesentlich geringeren Betrag gehandelt werden. Es ist rechtlich nicht möglich, Aktien zu einem Preis auszugeben, der unter dem Nennwert der Aktie liegt. Um in Zukunft wieder Flexibilität für Kapitalerhöhungen zu gewinnen, schlägt der Verwaltungsrat deshalb der ausserordentlichen Generalversammlung vor, den Nennwert pro Aktie von 0.30 CHF auf 0.15 CHF zu reduzieren und den Betrag der Nennwertreduktion den Reserven zuzuweisen und zwecks Beseitigung der Unterbilanz zu verrechnen. Es wird keine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen. Dies ist ein technischer Schritt, ein Transfer innerhalb des Eigenkapitals, der alle Aktien gleichermassen betrifft – die Rechte der Aktionäre werden nicht berührt, weder die finanziellen Rechte noch die Mitwirkungsrechte. Auch das gesamte Eigenkapital wird dadurch nicht verändert. Für weitere Details verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung.

 

Ferner beantragt der Verwaltungsrat bei der ausserordentlichen Generalversammlung, den Namen der Gesellschaft von SCHMOLZ+BICKENBACH AG in "Swiss Steel Group AG" zu ändern. Die Marke eines Unternehmens ist ein Spiegelbild seiner Identität. Im Rahmen des umfassenden Transformationsprozesses, den das Unternehmen derzeit mit aller Kraft vorantreibt, ist es unerlässlich, dass sich diese Änderung auch in der Marke und im Namen des Unternehmens widerspiegelt. Ein neuer Name signalisiert einen Neuanfang und eine klare, zukunftsgerichtete Positionierung sowie die Ziele und den Beitrag an die Gesellschaft als starkes Unternehmen mit Sitz und Börsenkotierung in der Schweiz.

 

– ENDE –