SCHMOLZ + BICKENBACH AG mit Ergänzung zur geplanten Kapitalerhöhung
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Luzern, 11. November 2019 – SCHMOLZ + BICKENBACH, ein weltweit führendes Unternehmen für Speziallangstahl, gab heute eine Ergänzung zur geplanten ordentlichen Aktienkapitalerhöhung bekannt. Über die Kapitalerhöhung wird die ausserordentliche Generalversammlung („AGV“) vom 2. Dezember 2019 abstimmen. Das Aktienkapital soll neu um mindestens CHF 325 Millionen erhöht werden, mit einer gleichzeitigen Nennwertreduktion.
Am 23. Oktober 2019 hatte SCHMOLZ + BICKENBACH über ihre Pläne informiert, eine Aktienkapitalerhöhung mit einer gleichzeitigen Nennwertreduktion durchzuführen. Die Kapitalerhöhung sollte demnach mindestens CHF 189 Millionen und höchstens CHF 350 Millionen betragen.
Die weitergeführten Gespräche mit Fremdkapitalgebern, Grossaktionären und Banken haben zum Entscheid geführt, den Mindestbetrag der vorgeschlagenen Aktienkapitalerhöhung auf CHF 325 Millionen anzupassen.
Der Verwaltungsrat hat entsprechend an seiner letzten Sitzung beschlossen, der AGV eine Aktienkapitalerhöhung im Gesamtbetrag von mindestens CHF 325 Millionen zur Genehmigung vorzuschlagen.
Die BigPoint Holding AG, die von Martin Haefner kontrolliert wird, hatte sich, wie bereits mitgeteilt, verpflichtet, die Kapitalerhöhung mit CHF 325 Millionen zu unterstützen, und verlangt weiterhin als Voraussetzung unter anderem, dass sie nach der Kapitalerhöhung mindestens 37.5% an der SCHMOLZ + BICKENBACH hält. Um sicherzustellen, dass der Gesellschaft im Rahmen der Kapitalerhöhung mindestens CHF 325 Millionen zufliessen werden (d.h. selbst sofern die 37.5% Bedingung der BigPoint Holding AG infolge Ausübung aller Bezugsrechten durch die übrigen Aktionäre nicht eintreten sollte), wird der Maximalbetrag der Kapitalerhöhung im Antrag an die Generalversammlung formell auf CHF 614.25 Millionen angesetzt. Diese obere Grenze ist somit einzig eine technische Notwendigkeit, um die Transaktionssicherheit für SCHMOLZ + BICKENBACH zu erhöhen. Als Voraussetzung zur Aufrechterhaltung ihrer Verpflichtung hat die BigPoint Holding AG zudem verlangt, dass die Liwet Holding AG im Bezugsrechtsangebot teilnehmen kann, aber wie untenstehend beschrieben darüber hinaus im Angebot weiterer Aktien an den Markt nicht berücksichtigt wird. Alle anderen Bedingungen der Verpflichtungserklärung der BigPoint Holding AG bleiben gegenüber den Medienmitteilungen vom 23. Oktober 2019 bzw. 1. November 2019 unverändert.
Der Ausgabepreis der neuen Aktien wird entweder CHF 0,30, CHF 0,25, CHF 0,20 oder CHF 0,15 pro Aktie betragen. Der Verwaltungsrat wird am Morgen vor der AGV von den möglichen Ausgabepreisen unter CHF 0,30 diejenigen streichen, die um mehr als CHF 0,05 unter dem dann herrschenden Marktpreis liegen, dies entsprechend bekannt machen und an der AGV beantragen. Die Aktien werden nach der AGV den Aktionären im Bezugsrechtsangebot angeboten. Verbleibende Aktien, für welche Bezugsrechte nicht rechtsgültig ausgeübt wurden, werden danach im Markt angeboten (das Bezugsrechtsangebot und das Angebot im Markt zusammen das "Angebot"). Der endgültige Ausgabepreis wird nach Abschluss des Angebots festgelegt. Basierend auf der Ausübungsquote der Aktionäre und der Nachfrage nach den verbleibenden Aktien im Angebot im Markt, wird der Verwaltungsrat von den oben genannten Ausgabepreisen den höchsten Preis auswählen, zu welchem mindestens CHF 325 Millionen Kapital aufgenommen werden können.
Für weitere Einzelheiten wird auf die heute als separates Dokument veröffentlichte Einladung zur Generalversammlung verwiesen, die auf der Internetseite unter www.schmolz-bickenbach.com/agv2019 abrufbar ist.
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